Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bundeskanzleramt ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website gehaltsrechner.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der im Folgenden dargelegten Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vereinbar.
Die zugrundeliegenden Kriterien basieren auf WCAG 2.2 Konformitätsstufe AA bzw. dem gleichwertigen Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Die Autosuggest-Funktion der Berufssuche ist mit Screenreader nicht vollständig bedienbar (WCAG-Erfolgskriterium 2.1.1 Tastaturbedienbarkeit).
- Die Zuordnung von Überschrift und Tabellenzelle ist in der Tabelle Berechnungsgrundlage auf der Ergebnisseite nicht überall korrekt (WCAG-Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
- Die Fokusreihenfolge des mobilen Menüs ist nicht korrekt (WCAG-Erfolgskriterium 2.4.3 Fokus-Reihenfolge).
b) Ausnahmen wegen unverhältnismäßiger Belastung
Es kann auf der Webseite ein PDF heruntergeladen werden. Es ist nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Es werden Inhalte präsentiert, die zusammengefasst auch auf der Website direkt vermittelt werden. Bei neueren Publikationen sind wir bemüht, die Vorgaben der Barrierefreiheit umzusetzen. Bei älteren Publikationen stellt der Aufwand eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen dar.
c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16. April 2021 erstellt und am 22. März 2024 aktualisiert.
Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem Webzugänglichkeitsgesetz zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audits nach WCAG 2.2 im Konformitätslevel AA im März 2024.
Überprüft wurden:
- Startseite
https://www.gehaltsrechner.gv.at - Methodik
https://www.gehaltsrechner.gv.at/methodik/ - Gehaltsrechner (Schritte 1 – 4)
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Neue Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung regelmäßig geprüft.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an die folgende Kontaktadresse mit dem Betreff „Meldung einer Barriere auf der Website www.gehaltsrechner.gv.at“. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt
Bundeskanzleramt Österreich
Bundesministerin für Frauen und Integration
Sektion für Frauenangelegenheiten und Gleichstellung
Minoritenplatz 3
1010 Wien
E-Mail: frauenservice@bka.gv.at
Web: www.bundeskanzleramt.gv.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.