Häufig gestellte Fragen

Warum macht die Frauenministerin einen Gehaltsrechner?

Obwohl seit mehr als 30 Jahren der gleiche Lohn für die gleiche Arbeit gesetzlich festgeschrieben ist, ist die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen in Österreich verglichen mit dem EU-Durchschnitt noch immer sehr hoch. Der Gehaltsrechner will mit mehr Transparenz bei den Einkommen dazu beitragen, die Einkommensnachteile von Frauen gegenüber Männern zu reduzieren. Mehr Transparenz hilft Frauen besonders – schon beim Berufseinstieg, aber auch später bei einem Berufs-/Branchenwechsel oder vor Gehaltsverhandlungen.

Wie weiß ich, welche Branche, Tätigkeit, Betriebszugehörigkeit, Arbeitszeit usw. ich auswählen muss?

Der Gehaltsrechner bietet eine Hilfefunktion bei allen Abfragekategorien an, die nicht selbsterklärend sind. Im Bereich der Branchenauswahl werden in den Hilfetexten Erklärungen und erläuternde Beispiele aufgelistet.

Warum erfolgt die Berechnung bezogen auf Branchen und nicht auf Berufe?

Löhne und Gehälter können je nach Branche aufgrund unterschiedlicher Kollektivverträge sehr unterschiedlich sein. Auch wenn ArbeitnehmerInnen den gleichen Beruf ausüben, unterscheiden sich die Einkommen von Branche zu Branche. Zudem würde durch die Vielzahl der Berufe und die damit verbundenen geringen Fallzahlen je Beruf die Genauigkeit des Ergebnisses stark beeinträchtigt werden.

Kann es sein, dass der Gehaltsrechner ein Ergebnis ausweist, das unter dem für mich anwendbaren Kollektivvertrag liegt?

Der Gehaltsrechner bezieht sich bei der Berechnung von Einkommen jeweils auf gesamte Branchen bzw. Teilbranchen. Da innerhalb mancher Branchen sehr unterschiedliche Kollektivverträge existieren, und der Gehaltsrechner immer einen Durchschnittswert berechnet, kann es zu solchen Kombinationen kommen. Der Gehaltsrechner kann nur eine Orientierung bieten.

Beziehen Sie diesen Richtwert immer auf die kollektivvertraglichen Regelungen für Ihren konkreten Beruf. Wenn Sie aufgrund des errechneten Ergebnisses glauben, dass Sie diskriminiert werden oder Ihr laut Kollektivvertrag zustehendes Gehalt überprüfen wollen, wenden Sie sich an die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen: www.oegb.at bzw. www.arbeiterkammer.at

Was bedeutet der „Einkommensnachteil für Frauen“ im Ergebnisblatt?

Die Berechnung des Bruttomonatseinkommens erfolgt zunächst unabhängig vom Geschlecht. Zudem wird angegeben, um wie viel Frauen unter den gleichen Bedingungen (also gleiches Alter, gleiche Ausbildung, gleiche Berufserfahrung etc. wie im Profil abgefragt) prozentuell durchschnittlich weniger verdienen. Denn Fakt ist, dass es je nach Branche und Arbeitsverhältnis einen durchschnittlichen Einkommensnachteil für Frauen gibt. Auf diesen soll hingewiesen werden, da er ungerechtfertigt ist. Für gleiche und gleichwertige Arbeit ist rechtlich verpflichtend der gleiche Lohn zu bezahlen. Ansonsten liegt ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz vor.

Wie geht der Gehaltsrechner mit lokalen Einkommensunterschieden um?

Die lokalen Einkommensunterschiede werden im Berechnungsmodell von ArbeiterInnen und Angestellten basierend auf der jeweils gewählten Region berücksichtigt.

Wie werden Einkommensunterschiede zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten berücksichtigt?

Empirische Daten zeigen, dass Vollzeitbeschäftigte im Vergleich zu Teilzeitbeschäftigten nicht nur wegen der größeren Stundenzahl höhere Einkommen erzielen, sondern dass auch die Stundenverdienste höher ausfallen (jedenfalls in Bezug auf die Bruttostundenverdienste). Diese Unterschiede wurden im Berechnungsmodell des Gehaltsrechners bereits berücksichtigt. Deshalb ist es wichtig, die Stundenzahl anzugeben.

Habe ich einen Rechtsanspruch auf den durch den Gehaltsrechner ausgewiesenen Bruttomonatslohn?

Nein – der ausgewiesene Bruttomonatslohn ist ein Durchschnittswert, der aufgrund der eingegebenen Daten berechnet wird. Er soll ein Richtwert sein und Orientierung geben.

Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich mehr Information oder Beratung brauche?

Wenn Sie glauben, bezüglich Ihres Entgelts diskriminiert zu werden, können Sie sich unter anderem an die Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen (Arbeiterkammern und ÖGB) wenden.

Werden die von mir eingegebenen Daten vertraulich behandelt? Werden meine Eingaben gespeichert?

Die von Ihnen eingegebenen Merkmale und Ergebnisse sind anonym und lassen keine Rückschlüsse auf eine konkrete Person zu. Die IP-Adresse Ihres Computers wird nicht gespeichert. Nur die von Ihnen im Gehaltsrechner getätigte Abfragekombination wird als anonymes Datenset gespeichert, um Hinweise darauf zu erhalten, welche Personengruppen den Gehaltsrechner bevorzugt nutzen und um Informationen für künftige Verbesserungen des Gehaltsrechners zu gewinnen.

Wie aktuell sind die Daten?

Der Datensatz von der Statistik Austria besteht aus Daten des Mikrozensus, der Lohnsteuer sowie des Hauptverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger für die Bezugsjahre 2020, 2021 und 2022. Die Einkommenswerte des Ausgangsdatensatzes aus diesen Jahren wurden anhand des Tariflohnindex (TLI 16) auf das Bezugsjahr 2023 fortgeschrieben, um die Ergebnisse möglichst aktuell darstellen zu können. Eine Aktualisierung des Gehaltsrechners ist regelmäßig vorgesehen. Detaillierte Informationen zur Datenbasis finden Sie im Bereich Methodik.